Häufige Fragen
Alles Wichtige rund um Brutto-Netto, Steuern, Sozialabgaben und unsere Rechner — schnell beantwortet.
Bruttogehalt ist dein vertraglich vereinbartes Gehalt vor allen Abzügen. Nettogehalt ist der Betrag, der tatsächlich auf dein Konto überwiesen wird — nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie den Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
Faustformel: Das Netto beträgt je nach Einkommen und Steuerklasse ca. 55–75 % des Brutto. Genau ausrechnen →
Bei 3.000 € Brutto (Steuerklasse 1, keine Kinder, Bayern 2026) bleiben ca. 1.970 – 2.020 € Netto. Das genaue Ergebnis hängt von Bundesland, Kirchensteuerpflicht und Zusatzbeiträgen deiner Krankenkasse ab.
Sozialabgaben sind Pflichtbeiträge zur sozialen Absicherung. Du zahlst je die Hälfte, dein Arbeitgeber die andere Hälfte (Ausnahme: Pflegeversicherung-Zuschlag bei Kinderlosen).
- Rentenversicherung: 18,6 % (9,3 % AN-Anteil)
- Krankenversicherung: 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (∅ 1,7 %)
- Pflegeversicherung: 3,4 % (Kinderlose +0,6 %)
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (1,3 % AN-Anteil)
Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.084 €. Einkommen bis zu dieser Grenze ist vollständig steuerfrei. Für Zusammenveranlagte gilt der doppelte Betrag: 24.168 €.
- Klasse 1: Singles, Geschiedene, Verwitwete (nach dem 1. Trauerjahr)
- Klasse 2: Alleinerziehende mit Kinderfreibetrag
- Klasse 3: Verheiratete mit dem höheren Einkommen (Partner in Kl. 5)
- Klasse 4: Verheiratete bei ähnlichem Einkommen
- Klasse 5: Verheiratete mit dem niedrigeren Einkommen (Partner in Kl. 3)
- Klasse 6: Zweitjob / Nebenbeschäftigung
Die Kombination 3/5 lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere (Faustregel: mehr als 60/40 Einkommensteilung). Der Partner in Klasse 3 zahlt weniger Steuer, der in Klasse 5 mehr — im Jahresverlauf gleicht sich das oft über die Steuererklärung aus.
Wichtig: Bei 3/5 wird fast immer eine Steuernachzahlung fällig, da der Gesamtbetrag unterjährig nicht korrekt einbehalten wird.
Seit 2020 ist ein Steuerklassenwechsel beliebig oft im Jahr möglich. Der Antrag wird beim Finanzamt oder über ELSTER gestellt und gilt ab dem Folgemonat.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, in allen anderen Bundesländern 9 %. Sie wird nur fällig, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist.
Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr. Die Freigrenze liegt bei einer Lohnsteuer von 18.130 € pro Jahr (Einzelveranlagung, entspricht ca. 73.000 € Jahresbrutto). Oberhalb gilt eine gleitende Zone bis zum vollen Satz von 5,5 %.
Der Kinderfreibetrag 2026 beträgt 6.672 € pro Kind (je 3.336 € pro Elternteil). Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 2.928 € — zusammen also 9.600 € je Kind. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
Das Kindergeld beträgt seit 2023 einheitlich 250 € pro Kind und Monat — unabhängig von der Reihenfolge der Kinder. Alles zum Kindergeld 2026 →
Die Düsseldorfer Tabelle ist die maßgebliche Leitlinie der Oberlandesgerichte für den Kindesunterhalt. Sie staffelt den Mindestunterhalt nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes (0–5, 6–11, 12–17, ab 18 Jahre).
Der Rechner verwendet die aktuellen Steuer- und Beitragstabellen für 2026 und berücksichtigt Bundesland (Kirchensteuer, Hebesatz), Steuerklasse, Kinder, Zusatzbeitrag der Krankenkasse und Rentenversicherungsstatus. Die Abweichung zur tatsächlichen Abrechnung beträgt in den meisten Fällen weniger als 1 %.
Keine Haftung für steuerrechtliche Entscheidungen — der Rechner dient zur Orientierung, keine Steuerberatung.
Mögliche Gründe für Abweichungen:
- Individuelle Freibeträge (z. B. Pendlerpauschale) auf der Lohnsteuerkarte
- Betriebliche Altersvorsorge (BAV) oder vermögenswirksame Leistungen (VWL)
- Krankenkasse mit abweichendem Zusatzbeitrag
- Sachbezüge oder geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen)
- Progressionsvorbehalt bei Kurzarbeitergeld
Der Rechner unterstützt alle 16 Bundesländer. Die Kirchensteuer wird je nach Bundesland korrekt mit 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % berechnet.