Kita & Betreuungskosten steuerlich absetzen 2026

Die Grundregel: 2/3 der Kosten, max. 4.000 EUR

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG können Eltern zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen — maximal 4.000 EUR pro Kind und Jahr. Das bedeutet: Bei Betreuungskosten von 6.000 EUR kannst du 4.000 EUR abziehen, bei 4.500 EUR Kosten sind es 3.000 EUR.

Wer hat Anspruch?

Voraussetzungen für den Abzug:

Das Kind muss in deiner Steuererklärung als Kind berücksichtigt sein (Kindergeld oder Kinderfreibetrag).

Was zählt als Betreuungskosten?

Absetzbar sind:

Nicht absetzbar:

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Kita-Beitrag 350 EUR/Monat (davon 50 EUR Essen) = Betreuungsanteil 300 EUR/Monat = 3.600 EUR/Jahr → 2/3 = 2.400 EUR Sonderausgaben → Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: ca. 720 EUR.

Beispiel 2: Tagesmutter 800 EUR/Monat = 9.600 EUR/Jahr → Abzug gedeckelt auf 4.000 EUR → Steuerersparnis bei 35 %: 1.400 EUR.

Mehrere Kinder: Pro Kind separat

Die 4.000 EUR Grenze gilt pro Kind. Bei zwei Kindern unter 14 Jahren kannst du also bis zu 8.000 EUR Sonderausgaben geltend machen — vorausgesetzt, die Kosten je Kind rechtfertigen das.

Wie viel bleibt dir netto als Elternteil?

Der Brutto-Netto Rechner berücksichtigt Kinder, Steuerklasse und alle Abzüge.

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