Unterhalt nach Trennung 2026: Dein kompletter Guide

Kindesunterhalt: Die Düsseldorfer Tabelle
Kindesunterhalt ist die wichtigste Unterhaltspflicht nach einer Trennung. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes berücksichtigt. Die Tabelle wird jährlich aktualisiert. Für 2026 gelten folgende Mindestunterhaltsbeträge:
- 0-5 Jahre: 480 EUR pro Monat
- 6-11 Jahre: 551 EUR pro Monat
- 12-17 Jahre: 645 EUR pro Monat
- Ab 18 Jahre: 689 EUR pro Monat
Diese Beträge gelten für die niedrigste Einkommensgruppe (bis 2.100 EUR netto). Bei höherem Einkommen steigt der Unterhalt entsprechend der Tabellenstufen an. Das hälftige Kindergeld (129,50 EUR) wird vom Unterhaltsbetrag abgezogen. Nutze unseren Unterhaltsrechner, um den genauen Betrag für deine Situation zu berechnen.
Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Neben dem Kindesunterhalt gibt es den Ehegattenunterhalt. Dieser teilt sich in zwei Phasen: Der Trennungsunterhalt gilt ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Er soll den bisherigen Lebensstandard sichern. Der nacheheliche Unterhalt beginnt nach der Scheidung und ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die Berechnung basiert auf dem Differenzeinkommen: Der besserverdienende Partner zahlt in der Regel 3/7 der Einkommensdifferenz. Erwerbstätigkeit wird vom geringer verdienenden Partner zunehmend erwartet, vor allem wenn keine kleinen Kinder betreut werden.
Selbstbehalt: Was dir bleibt
Der Selbstbehalt schützt den Unterhaltspflichtigen vor einer Überforderung. Die Beträge 2026:
- Gegenüber minderjährigen Kindern (erwerbstätig): 1.450 EUR
- Gegenüber minderjährigen Kindern (nicht erwerbstätig): 1.200 EUR
- Gegenüber volljährigen Kindern: 1.750 EUR
- Gegenüber Ehegatten: 1.475 EUR (bei Erwerbstätigkeit)
Wenn nach Abzug des Unterhalts weniger als der Selbstbehalt übrig bleibt, wird der Unterhalt entsprechend gekürzt. Bei mehreren Unterhaltsberechtigten gilt eine Rangfolge: Minderjährige Kinder haben Vorrang vor volljährigen Kindern und Ehegatten.
Unterhaltsrelevantes Einkommen berechnen
Das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen ist nicht identisch mit dem Netto auf deiner Lohnabrechnung. Es wird bereinigt um:
- Berufsbedingte Aufwendungen: Pauschal 5% vom Netto (min. 50 EUR, max. 150 EUR) oder tatsächliche Kosten
- Schulden: Ehezeitlich begründete Verbindlichkeiten werden abgezogen
- Vorrangige Unterhaltspflichten: Kindesunterhalt wird vor Ehegattenunterhalt berechnet
- Altersvorsorge: Bis zu 4% des Bruttoeinkommens für private Altersvorsorge
Auch Überstunden, Boni, Weihnachtsgeld und Steuererstattungen fließen in die Berechnung ein. Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte werden ebenfalls berücksichtigt.
Unterhalt und Steuern
Kindesunterhalt ist für den Zahlenden nicht steuerlich absetzbar und für den Empfänger steuerfrei. Beim Ehegattenunterhalt gibt es zwei Möglichkeiten: Beim Realsplitting setzt der Zahlende bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben ab, der Empfänger muss den Betrag als sonstige Einkünfte versteuern. Alternativ können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (bis 11.604 EUR). Das Realsplitting lohnt sich fast immer für den Zahlenden, erfordert aber die Zustimmung des Empfängers, der für entstehende Steuernachteile entschädigt werden muss.
Was tun, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, gibt es mehrere Möglichkeiten: Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt gezahlt und beträgt den Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergelds. Er wird für Kinder bis 18 Jahre gewährt. Daneben kannst du den Unterhalt gerichtlich titulieren lassen und eine Zwangsvollstreckung (Lohnpfändung) einleiten. Berechne mit unserem Brutto-Netto Rechner, was nach allen Abzügen und Unterhalt tatsächlich übrig bleibt.
Berechne Unterhalt und Nettoeinkommen
Nutze den Brutto-Netto Rechner und Unterhaltsrechner, um deine finanzielle Situation nach der Trennung zu überblicken.
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