Unterhalt nach Trennung 2026: Dein kompletter Guide

Infografik Unterhalt nach Trennung 2026 - Düsseldorfer Tabelle Mindestunterhalt
Unterhalt nach Trennung: Düsseldorfer Tabelle 2026

Kindesunterhalt: Die Düsseldorfer Tabelle

Kindesunterhalt ist die wichtigste Unterhaltspflicht nach einer Trennung. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes berücksichtigt. Die Tabelle wird jährlich aktualisiert. Für 2026 gelten folgende Mindestunterhaltsbeträge:

Diese Beträge gelten für die niedrigste Einkommensgruppe (bis 2.100 EUR netto). Bei höherem Einkommen steigt der Unterhalt entsprechend der Tabellenstufen an. Das hälftige Kindergeld (129,50 EUR) wird vom Unterhaltsbetrag abgezogen. Nutze unseren Unterhaltsrechner, um den genauen Betrag für deine Situation zu berechnen.

Ehegattenunterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Neben dem Kindesunterhalt gibt es den Ehegattenunterhalt. Dieser teilt sich in zwei Phasen: Der Trennungsunterhalt gilt ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Er soll den bisherigen Lebensstandard sichern. Der nacheheliche Unterhalt beginnt nach der Scheidung und ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die Berechnung basiert auf dem Differenzeinkommen: Der besserverdienende Partner zahlt in der Regel 3/7 der Einkommensdifferenz. Erwerbstätigkeit wird vom geringer verdienenden Partner zunehmend erwartet, vor allem wenn keine kleinen Kinder betreut werden.

Selbstbehalt: Was dir bleibt

Der Selbstbehalt schützt den Unterhaltspflichtigen vor einer Überforderung. Die Beträge 2026:

Wenn nach Abzug des Unterhalts weniger als der Selbstbehalt übrig bleibt, wird der Unterhalt entsprechend gekürzt. Bei mehreren Unterhaltsberechtigten gilt eine Rangfolge: Minderjährige Kinder haben Vorrang vor volljährigen Kindern und Ehegatten.

Unterhaltsrelevantes Einkommen berechnen

Das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen ist nicht identisch mit dem Netto auf deiner Lohnabrechnung. Es wird bereinigt um:

Auch Überstunden, Boni, Weihnachtsgeld und Steuererstattungen fließen in die Berechnung ein. Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte werden ebenfalls berücksichtigt.

Unterhalt und Steuern

Kindesunterhalt ist für den Zahlenden nicht steuerlich absetzbar und für den Empfänger steuerfrei. Beim Ehegattenunterhalt gibt es zwei Möglichkeiten: Beim Realsplitting setzt der Zahlende bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben ab, der Empfänger muss den Betrag als sonstige Einkünfte versteuern. Alternativ können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (bis 11.604 EUR). Das Realsplitting lohnt sich fast immer für den Zahlenden, erfordert aber die Zustimmung des Empfängers, der für entstehende Steuernachteile entschädigt werden muss.

Was tun, wenn der Unterhalt nicht gezahlt wird?

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, gibt es mehrere Möglichkeiten: Der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt gezahlt und beträgt den Mindestunterhalt abzüglich des hälftigen Kindergelds. Er wird für Kinder bis 18 Jahre gewährt. Daneben kannst du den Unterhalt gerichtlich titulieren lassen und eine Zwangsvollstreckung (Lohnpfändung) einleiten. Berechne mit unserem Brutto-Netto Rechner, was nach allen Abzügen und Unterhalt tatsächlich übrig bleibt.

Berechne Unterhalt und Nettoeinkommen

Nutze den Brutto-Netto Rechner und Unterhaltsrechner, um deine finanzielle Situation nach der Trennung zu überblicken.

Jetzt berechnen

Weitere Ratgeber

familie
Elterngeld berechnen 2026
steuern
Steuerklasse wechseln