Weiterbildung steuerlich absetzen 2026

Berufliche Weiterbildung: Voll als Werbungskosten

Kosten für Weiterbildungen, die dem Erhalt oder der Verbesserung deiner beruflichen Kenntnisse dienen, sind als Werbungskosten vollständig absetzbar — ohne Deckelung. Voraussetzung ist ein klarer beruflicher Bezug. Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Kosten erstattet oder nicht. Erstattet er sie, entfällt natürlich dein Abzug.

Was ist absetzbar?

Erststudium vs. Fortbildung: Der entscheidende Unterschied

Hier liegt die wichtigste steuerliche Unterscheidung:

Wer vor dem Studium eine Ausbildung abgeschlossen hat, gilt das Studium als Fortbildung — dann sind die Kosten voll als Werbungskosten ansetzbar.

Verlustvortrag bei Studium ohne Einkommen

Wer ein berufsqualifizierendes Zweitstudium oder eine Fortbildung absolviert und dabei kein oder wenig Einkommen hat, kann einen steuerlichen Verlust feststellen lassen. Dieser Verlustvortrag wird in das nächste Jahr übertragen und reduziert dann die Steuerlast — auch rückwirkend bis zu 4 Jahre.

Bildungsurlaub: 5 Tage pro Jahr

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr — bezahlt vom Arbeitgeber. Ausnahmen: Bayern und Sachsen haben kein Bildungsurlaubsgesetz. Die Weiterbildung muss anerkannt sein und darf nicht rein privater Natur sein.

Tipp: Arbeitgeber-Zuschuss kombinieren

Übernimmt der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten, sind bis zu 2.000 EUR pro Maßnahme steuerfrei (§ 3 Nr. 19 EStG). Du kannst den Rest selbst absetzen. Lässt du den Arbeitgeber nichts zahlen und setzt alles selbst ab, lohnt sich das oft nur bei hohem Grenzsteuersatz.

Was bringt dir die Weiterbildung netto?

Mit mehr Qualifikation kommt mehr Gehalt. Berechne, was das netto bedeutet.

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