So rechnet Bruttofuchs
Diese Seite legt offen, welche Formeln, Rechengrößen und amtlichen Quellen hinter den Rechnern stehen. Wer eine Zahl nachprüfen will, findet hier die Belegstelle.
Stand der Werte: 1. Januar 2026 · Zuletzt geprüft: 4. September 2026
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen für 2026. Zugrunde liegt der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG mit den Tarifzonen 12.348 Euro, 17.799 Euro und 69.878 Euro zu versteuerndem Einkommen.
- Programmablaufpläne zur Lohnsteuer für 2026, Bundesministerium der Finanzen
- § 32a EStG, Einkommensteuertarif
- Amtlicher BMF-Lohnsteuerrechner 2026, zum Gegenrechnen
Solidaritätszuschlag
Der Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 Euro liegt. Darüber greift eine Milderungszone, in der höchstens 11,9 Prozent des die Freigrenze übersteigenden Betrags erhoben werden.
Kirchensteuer
Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer. Der Satz beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen übrigen Bundesländern. Ohne Kirchenmitgliedschaft entfällt sie.
Sozialversicherung
Die Beiträge werden bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Die Werte für 2026 stammen aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, die das Bundeskabinett am 8. Oktober 2025 beschlossen hat.
| Rechengröße 2026 | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
| Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung | 6.450 € | 77.400 € |
| Bezugsgröße Sozialversicherung | 3.955 € | 47.460 € |
Beitragssätze, jeweils der Anteil des Arbeitnehmers:
- Rentenversicherung: 9,3 Prozent
- Krankenversicherung: 7,3 Prozent plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, im Rechner voreingestellt mit 1,45 Prozent
- Pflegeversicherung: 1,8 Prozent, für Kinderlose ab 23 Jahren 2,4 Prozent, Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind ab dem zweiten bis zum fünften Kind
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 Prozent
Sonderfall Sachsen: Dort tragen Arbeitnehmer 2,3 Prozent statt 1,8 Prozent zur Pflegeversicherung, weil der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten blieb. Grundlage ist § 58 Absatz 3 SGB XI.
Bei der Lohnsteuer werden zusätzlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und, in Steuerklasse 2, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro berücksichtigt.
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Rechengrößen in der Sozialversicherung, Bundesregierung
- § 6 SGB V, Versicherungsfreiheit und Jahresarbeitsentgeltgrenze
Unterhalt
Der Unterhaltsrechner folgt der Düsseldorfer Tabelle in der Fassung vom 1. Januar 2026, herausgegeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld.
- Düsseldorfer Tabelle 2026, Oberlandesgericht Düsseldorf
- Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate in Nordrhein-Westfalen
Gehaltsdaten der Länder- und Stadtseiten
Die genannten Bruttogehälter sind Medianwerte, keine Durchschnitte. Der Median ist der Wert in der Mitte: die eine Hälfte der Beschäftigten verdient weniger, die andere mehr. Er reagiert weniger empfindlich auf Spitzenverdiener als der arithmetische Durchschnitt und beschreibt deshalb die typische Lage besser.
Grundlage sind die Entgeltstatistiken der Bundesagentur für Arbeit für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte. Regionalwerte beziehen sich, sofern auf der jeweiligen Seite nicht anders angegeben, auf den Arbeitsort.
- Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit
- Verdienste und Verdienstunterschiede, Statistisches Bundesamt
Was der Rechner nicht abbildet
Damit klar ist, wo die Grenze liegt:
- Individuelle Freibeträge aus den ELStAM, etwa ein eingetragener Lohnsteuer-Freibetrag
- Geldwerte Vorteile wie Dienstwagen, Jobticket oder Sachbezüge
- Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen und Entgeltumwandlung
- Private Krankenversicherung, Beamtenbesoldung, Minijob und Übergangsbereich in der Standardansicht
- Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage, die der Arbeitgeber trägt
- Mehrfachbeschäftigung und Steuerklasse 6 in Kombination mit weiteren Arbeitsverhältnissen
Verbindlich ist immer die Abrechnung des Arbeitgebers. Die Rechner liefern eine Orientierung, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung.
Wie oft wird geprüft
Die Rechengrößen ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres, die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls. Beides wird zum Jahreswechsel abgeglichen. Ergebnisse werden gegen den amtlichen BMF-Lohnsteuerrechner gegengeprüft. Fällt eine Abweichung auf, ist der Hinweis willkommen, die Adresse steht im Impressum.