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So rechnet Bruttofuchs

Diese Seite legt offen, welche Formeln, Rechengrößen und amtlichen Quellen hinter den Rechnern stehen. Wer eine Zahl nachprüfen will, findet hier die Belegstelle.

Stand der Werte: 1. Januar 2026 · Zuletzt geprüft: 4. September 2026

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen für 2026. Zugrunde liegt der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG mit den Tarifzonen 12.348 Euro, 17.799 Euro und 69.878 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Solidaritätszuschlag

Der Zuschlag beträgt 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Er fällt erst an, wenn die Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 Euro liegt. Darüber greift eine Milderungszone, in der höchstens 11,9 Prozent des die Freigrenze übersteigenden Betrags erhoben werden.

Kirchensteuer

Bemessungsgrundlage ist die Lohnsteuer. Der Satz beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen übrigen Bundesländern. Ohne Kirchenmitgliedschaft entfällt sie.

Sozialversicherung

Die Beiträge werden bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Die Werte für 2026 stammen aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, die das Bundeskabinett am 8. Oktober 2025 beschlossen hat.

Rechengröße 2026MonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 €69.750 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 €101.400 €
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung6.450 €77.400 €
Bezugsgröße Sozialversicherung3.955 €47.460 €

Beitragssätze, jeweils der Anteil des Arbeitnehmers:

Sonderfall Sachsen: Dort tragen Arbeitnehmer 2,3 Prozent statt 1,8 Prozent zur Pflegeversicherung, weil der Buß- und Bettag als Feiertag erhalten blieb. Grundlage ist § 58 Absatz 3 SGB XI.

Bei der Lohnsteuer werden zusätzlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro und, in Steuerklasse 2, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 Euro berücksichtigt.

Unterhalt

Der Unterhaltsrechner folgt der Düsseldorfer Tabelle in der Fassung vom 1. Januar 2026, herausgegeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Vom Tabellenbetrag wird das hälftige Kindergeld abgezogen, bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld.

Gehaltsdaten der Länder- und Stadtseiten

Die genannten Bruttogehälter sind Medianwerte, keine Durchschnitte. Der Median ist der Wert in der Mitte: die eine Hälfte der Beschäftigten verdient weniger, die andere mehr. Er reagiert weniger empfindlich auf Spitzenverdiener als der arithmetische Durchschnitt und beschreibt deshalb die typische Lage besser.

Grundlage sind die Entgeltstatistiken der Bundesagentur für Arbeit für sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte. Regionalwerte beziehen sich, sofern auf der jeweiligen Seite nicht anders angegeben, auf den Arbeitsort.

Was der Rechner nicht abbildet

Damit klar ist, wo die Grenze liegt:

Verbindlich ist immer die Abrechnung des Arbeitgebers. Die Rechner liefern eine Orientierung, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung.

Wie oft wird geprüft

Die Rechengrößen ändern sich zum 1. Januar jedes Jahres, die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls. Beides wird zum Jahreswechsel abgeglichen. Ergebnisse werden gegen den amtlichen BMF-Lohnsteuerrechner gegengeprüft. Fällt eine Abweichung auf, ist der Hinweis willkommen, die Adresse steht im Impressum.

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