Abfindung versteuern: Fünftelregelung erklärt

Wie werden Abfindungen besteuert?
Eine Abfindung ist steuerpflichtiges Einkommen. Das bedeutet: Sie wird komplett zum Jahreseinkommen hinzugerechnet und nach dem normalen Einkommensteuertarif besteuert. Sozialversicherungsbeiträge fallen dagegen nicht an, denn die Abfindung ist kein Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Ohne jede Vergünstigung würde eine Abfindung von 30.000 EUR bei einem Jahresbrutto von 50.000 EUR dein zu versteuerndes Einkommen auf 80.000 EUR katapultieren. Durch die progressive Besteuerung zahlt man auf den letzten Euro bis zu 42% Steuern. Genau hier hilft die Fünftelregelung.
Die Fünftelregelung einfach erklärt
Die Fünftelregelung nach Paragraph 34 EStG ist eine Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte. Die Idee: Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, um die Steuerprogression abzumildern. So funktioniert es:
- Berechne die Steuer auf dein reguläres Einkommen (ohne Abfindung)
- Addiere ein Fünftel der Abfindung zum regulären Einkommen und berechne die Steuer darauf
- Bilde die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen
- Multipliziere diese Differenz mit fünf — das ist die Steuer auf die Abfindung
Durch dieses Verfahren rutscht du nicht so weit in die Steuerprogression wie bei einer normalen Versteuerung. Die Ersparnis kann mehrere tausend Euro betragen.
Rechenbeispiel: So viel sparst du
Nehmen wir an: Jahresbrutto 50.000 EUR, Abfindung 40.000 EUR, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer.
Ohne Fünftelregelung: Gesamteinkommen 90.000 EUR. Einkommensteuer darauf: ca. 23.900 EUR. Steuer nur auf die 50.000 EUR: ca. 10.600 EUR. Steuer auf die Abfindung: ca. 13.300 EUR (effektiv 33,3%).
Mit Fünftelregelung: Steuer auf 50.000 EUR: ca. 10.600 EUR. Steuer auf 58.000 EUR (50.000 + 8.000): ca. 12.900 EUR. Differenz: 2.300 EUR x 5 = 11.500 EUR Steuer auf die Abfindung (effektiv 28,8%).
Ersparnis: ca. 1.800 EUR. Je höher die Abfindung und je niedriger das reguläre Einkommen, desto größer fällt die Ersparnis aus.
Wichtige Änderung seit 2025
Seit dem Steuerjahr 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung angewendet. Stattdessen musst du die Vergünstigung über deine Steuererklärung geltend machen. Das bedeutet: Bei Auszahlung der Abfindung wird zunächst die volle Lohnsteuer einbehalten. Die Ermäßigung bekommst du erst mit der Steuererklärung zurück. Plane also voraus und lege die Steuernachzahlung nicht sofort komplett an.
Optimierungstipps für deine Abfindung
Mit geschickter Gestaltung kannst du die Steuerlast weiter senken:
- Auszahlung ins richtige Jahr legen: Wenn du Ende des Jahres gekündigt wirst, kann es sich lohnen, die Abfindung erst im Januar auszahlen zu lassen, wenn das reguläre Einkommen im neuen Jahr niedriger ist
- Werbungskosten maximieren: Im Jahr der Abfindung lohnen sich Investitionen in Weiterbildung, Fachliteratur oder Bewerbungskosten besonders
- Basisrente (Rürup) einzahlen: Einzahlungen in eine Basisrente mindern das zu versteuernde Einkommen erheblich
- Dispositionsjahr nutzen: Ein Jahr ohne Beschäftigung (ohne ALG-Bezug) senkt das Jahreseinkommen und verstärkt den Fünftelregelungs-Effekt
Abfindung und Arbeitslosengeld
Eine Abfindung führt nicht automatisch zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit droht, wenn du selbst gekündigt hast oder einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund zugestimmt hast. Bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindung gibt es in der Regel keine Sperrzeit. Allerdings kann eine hohe Abfindung dazu führen, dass das Arbeitslosengeld ruht, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Lass dich im Zweifelsfall vor der Unterschrift von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Berechne mit unserem Brutto-Netto Rechner, wie sich die Abfindung auf dein Gesamteinkommen auswirkt.
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