Homeoffice steuerlich absetzen 2026: Was wirklich geht
Die Homeoffice-Pauschale: Einfach und ohne Nachweis
Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Steuergesetz verankert. Du kannst 6 € pro Tag als Werbungskosten absetzen — für jeden Tag, an dem du ausschließlich zu Hause gearbeitet hast. Das Finanzamt verlangt keinen Nachweis über tatsächliche Kosten, keine Quittungen, kein separates Arbeitszimmer.
Das Limit liegt bei 210 Tagen pro Jahr, also maximal 1.260 € als Werbungskosten. Das ist besonders attraktiv, weil diese Summe zusätzlich zum allgemeinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € für 2026) gilt — sofern du die Tagespauschale tatsächlich als Einzelabzug geltend machst.
💡 Hinweis: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € in 2026) wird automatisch angerechnet. Die Homeoffice-Pauschale lohnt sich nur, wenn deine gesamten Werbungskosten über 1.230 € liegen. Bei 210 Homeoffice-Tagen kommen allein schon 1.260 € zusammen — du bist also über der Grenze.
Was zählt als Homeoffice-Tag?
Ein Tag zählt als Homeoffice-Tag, wenn du an diesem Tag ausschließlich von zuhause gearbeitet hast. Bist du auch nur kurz ins Büro gefahren, entfällt die Pauschale für diesen Tag — dafür kannst du aber Fahrtkosten geltend machen.
- Vollständiger Homeoffice-Tag ✓ (6 € absetzbar)
- Teils Homeoffice, teils Büro ✗ (an diesem Tag keine Pauschale)
- Urlaub, Krankheit, Feiertag ✗ (kein Arbeitstag)
- Nebenjob von zuhause ✓ (separat bis 210 Tage)
Das echte Arbeitszimmer: Wann es sich lohnt
Wer ein häusliches Arbeitszimmer hat — einen abgeschlossenen Raum, der ausschließlich beruflich genutzt wird — kann die anteiligen Wohnkosten absetzen. Das ist deutlich komplexer, kann aber bei hohen Mieten deutlich mehr bringen als die Tagespauschale.
- Anteilige Miete / Abschreibung (nach Quadratmeteranteil)
- Anteilige Nebenkosten (Strom, Heizung, Internet)
- Einrichtung (Schreibtisch, Stuhl, Regal) — zu 100 %
- Keine gleichzeitige Tagespauschale möglich (entweder/oder)
Faustregel: Das echte Arbeitszimmer lohnt sich ab ca. 50 m² Wohnfläche Arbeitszimmer und Miete über 1.500 € warm — dann übersteigt der Abzug meist die 1.260 € Pauschale.
Weitere absetzbare Homeoffice-Kosten
Unabhängig von Pauschale oder Arbeitszimmer kannst du folgende Ausgaben direkt absetzen:
- Computer, Monitor, Drucker: bis 800 € netto sofort abschreibbar (GWG-Grenze), darüber verteilt auf Nutzungsdauer
- Bürostühle, Schreibtisch: bei fast ausschließlich beruflicher Nutzung vollständig absetzbar
- Internet-Anteil: ca. 20 % der Internetkosten pauschal anerkannt
- Telefon-Anteil: bis 20 % der Kosten, max. 20 € im Monat
- Fachbücher, Software: vollständig absetzbar
So viel sparst du konkret
Beispiel: Arbeitnehmer mit 42.000 € Jahresbrutto (ca. 30 % Grenzsteuersatz), 180 Homeoffice-Tage:
- 180 Tage × 6 € = 1.080 € Werbungskosten
- Steuerersparnis: 1.080 € × 30 % = ca. 324 € weniger Steuern
- Dazu: Neuer Laptop 900 € → abschreibbar → ca. weitere 270 € Ersparnis
Gesamttersparnis in diesem Beispiel: ca. 594 € — allein durch korrektes Eintragen in die Steuererklärung.
Wie viel bleibt dir netto nach Steuern?
Mit dem Brutto-Netto Rechner siehst du sofort, wie sich Werbungskosten auf deine Steuererstattung auswirken.
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