Nebenjob steuerfrei: Was du 2026 wissen musst

Minijob: Bis 538 EUR steuerfrei
Der klassische Minijob ist die beliebteste Form des Nebenjobs. Bis zu einer Verdienstgrenze von 538 EUR pro Monat (6.456 EUR pro Jahr) zahlst du als Arbeitnehmer keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber übernimmt Pauschalbeiträge für Krankenversicherung (13%) und Rentenversicherung (15%) sowie eine Pauschalsteuer von 2%. Für dich bleibt das Gehalt komplett brutto gleich netto. Wichtig: Du kannst neben deinem Hauptjob genau einen Minijob steuerfrei ausüben. Jeder weitere Nebenjob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Midijob: Der Übergangsbereich
Verdienst du zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR im Monat, befindest du dich im sogenannten Übergangsbereich (ehemals Gleitzone). In diesem Bereich zahlst du reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit steigendem Verdienst graduell ansteigen. Bei 538,01 EUR liegt dein Arbeitnehmeranteil bei nahezu null und steigt dann linear bis zum vollen Beitragssatz bei 2.000 EUR. Das macht den Midijob besonders attraktiv, weil du volle Leistungsansprüche bei der Renten- und Krankenversicherung aufbaust, aber weniger zahlst als ein regulärer Arbeitnehmer.
Nebenjob neben dem Hauptjob: Steuerklasse 6
Hast du bereits einen Hauptjob und nimmst einen zweiten Job an, der über 538 EUR liegt, wird dieser zwangsläufig in Steuerklasse 6 versteuert. Steuerklasse 6 kennt keinen Grundfreibetrag und keine Freibeträge. Das bedeutet: Vom ersten Euro an werden Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Die Abzüge sind deutlich höher als im Hauptjob. Allerdings erfolgt über die Steuererklärung ein Ausgleich: Beide Einkommen werden zusammengerechnet und nach dem regulären Einkommensteuertarif besteuert. Oft bekommst du so einen Teil der zu viel gezahlten Steuern zurück.
Steuerfreibeträge, die du kennen solltest
Neben dem Minijob gibt es weitere steuerfreie Einnahmen:
- Übungsleiter-Freibetrag: 3.000 EUR pro Jahr für Trainer, Dozenten, Betreuer und ähnliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich
- Ehrenamts-Freibetrag: 840 EUR pro Jahr für ehrenamtliche Tätigkeiten bei gemeinnützigen Vereinen oder Körperschaften
- Verkauf privater Gegenstände: Einzelverkäufe unter der Freigrenze von 600 EUR Gewinn pro Jahr sind steuerfrei
- Grundfreibetrag: 12.096 EUR Jahreseinkommen bleiben 2026 komplett steuerfrei (automatisch berücksichtigt)
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Grundsätzlich musst du deinen Hauptarbeitgeber über einen Nebenjob informieren, wenn dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeitsklausel enthält. Viele Verträge verlangen eine schriftliche Genehmigung. Dein Arbeitgeber darf den Nebenjob nur verbieten, wenn er gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt (max. 48 Stunden pro Woche insgesamt), eine Konkurrenztätigkeit darstellt oder deine Leistung im Hauptjob beeinträchtigt. Ein generelles Verbot von Nebenjobs ist unzulässig. Tipp: Informiere deinen Arbeitgeber proaktiv, das schafft Vertrauen und vermeidet Konflikte.
Was bleibt vom Nebenjob wirklich übrig?
Beim Minijob: alles. Bei einem Midijob oder Nebenjob in Steuerklasse 6 kommt es auf die Höhe an. Beispielrechnungen:
- Nebenjob 800 EUR (Midijob): ca. 720-750 EUR netto
- Nebenjob 1.000 EUR (StK 6): ca. 650-700 EUR netto
- Nebenjob 1.500 EUR (StK 6): ca. 950-1.050 EUR netto
Nach der Steuererklärung bekommst du oft einen Teil zurück. Berechne dein Nettoeinkommen mit unserem Brutto-Netto Rechner, um genau zu wissen, was übrig bleibt.
Was bleibt vom Nebenjob netto?
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