Mutterschutz & Mutterschaftsgeld 2026
Was ist der Mutterschutz?
Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz, vor Kündigung und vor finanziellen Einbußen. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Frauen in einem Arbeitsverhältnis — egal ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder befristet.
Sobald du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilst, greifen die Schutzvorschriften: Beschäftigungsverbote, angepasste Arbeitsbedingungen und der besondere Kündigungsschutz.
Mutterschutzfristen: Wann beginnt und endet er?
Die Mutterschutzfristen sind klar geregelt:
- Vor der Geburt: 6 Wochen Mutterschutz. Du darfst in dieser Zeit nur arbeiten, wenn du ausdrücklich zustimmst — du kannst die Zustimmung jederzeit widerrufen
- Nach der Geburt: 8 Wochen absolutes Beschäftigungsverbot. Hier darfst du selbst mit deiner Zustimmung nicht arbeiten
- Bei Frühgeburten: 12 Wochen nach der Geburt. Die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden, werden nach der Geburt angehängt
- Bei Mehrlingsgeburten: Ebenfalls 12 Wochen nach der Geburt
- Kinder mit Behinderung: 12 Wochen nach der Geburt auf Antrag
Insgesamt bist du also mindestens 14 Wochen im Mutterschutz — bei Frühgeburten entsprechend länger.
Mutterschaftsgeld: Wer zahlt wie viel?
Während des Mutterschutzes bekommst du Mutterschaftsgeld. Die Höhe hängt von deiner Versicherung ab:
- Gesetzlich Versicherte: Maximal 13 EUR pro Tag von der Krankenkasse (ca. 390 EUR/Monat)
- Privat Versicherte: Einmalig 210 EUR vom Bundesamt für Soziale Sicherung
- Geringfügig Beschäftigte (Minijob): 13 EUR pro Tag von der Krankenkasse, falls eigenständig gesetzlich versichert
Das klingt erstmal wenig — aber dein Arbeitgeber stockt die Differenz auf. Dazu im nächsten Abschnitt mehr.
Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
Dein Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (13 EUR/Tag) und deinem durchschnittlichen Nettogehalt. Zusammen mit dem Mutterschaftsgeld erhältst du also dein volles Nettogehalt weiter.
Beispielrechnung bei 2.500 EUR netto/Monat:
- Krankenkasse: 13 EUR × 30 Tage = 390 EUR
- Arbeitgeberzuschuss: 2.500 EUR - 390 EUR = 2.110 EUR
- Gesamt: 2.500 EUR netto — genau wie vorher
Der Arbeitgeber bekommt den Zuschuss über die Umlage U2 von der Krankenkasse erstattet. Es kostet ihn also nichts extra.
Kündigungsschutz im Mutterschutz
Vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung gilt ein besonderer Kündigungsschutz:
- Kündigung ist unwirksam: Der Arbeitgeber darf dir nicht kündigen — auch nicht in der Probezeit
- Ausnahme: Nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde, z.B. bei Betriebsschließung
- Mitteilungspflicht: Der Arbeitgeber muss von der Schwangerschaft wissen. Teile sie spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung mit
- Verlängerung: Schließt sich Elternzeit an, gilt der Kündigungsschutz weiter
Tipp: Auch wenn du erst nach Erhalt einer Kündigung von der Schwangerschaft erfährst, kannst du die Kündigung nachträglich unwirksam machen lassen — innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis.
Von Mutterschutz zu Elternzeit
Nach dem Mutterschutz schließt sich oft nahtlos die Elternzeit an. Wichtig zu wissen:
- Mutterschutz zählt zur Elternzeit: Die 8 Wochen nach der Geburt werden auf die Elternzeit angerechnet
- Elterngeld: Während des Mutterschutzes bekommst du Mutterschaftsgeld. Elterngeld startet erst danach
- Anmeldung: Elternzeit muss 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden
- Dauer: Bis zu 3 Jahre pro Kind, davon bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag
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