Urlaubsgeld 2026: Anspruch, Höhe und Steuern
Kein gesetzlicher Anspruch — trotzdem weit verbreitet
Wie das Weihnachtsgeld gibt es auch auf Urlaubsgeld keinen gesetzlichen Anspruch. Der Anspruch entsteht nur durch:
- Tarifvertrag: In vielen Branchen (z. B. IG Metall, öffentlicher Dienst) ist Urlaubsgeld tariflich geregelt.
- Arbeitsvertrag: Ausdrückliche Vereinbarung über Höhe und Auszahlungszeitpunkt.
- Betriebliche Übung: Dreimalige vorbehaltlose Zahlung begründet einen Anspruch.
Laut Statistischem Bundesamt erhalten rund 43 % der Arbeitnehmer in Deutschland Urlaubsgeld — im Schnitt ca. 1.200 EUR brutto pro Jahr.
Urlaubsgeld vs. Urlaubsabgeltung: Der Unterschied
Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, sind aber grundverschieden:
- Urlaubsgeld: Freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers als Zuschuss für die Urlaubszeit — kein gesetzlicher Anspruch.
- Urlaubsabgeltung: Gesetzlicher Anspruch (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Wenn du nicht genommenen Urlaub verfallen lässt oder das Arbeitsverhältnis endet, muss der Arbeitgeber den Urlaub in Geld auszahlen. Das ist keine Sonderzahlung, sondern der Ausgleich für nicht gewährten Urlaub.
Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?
Der Zeitpunkt variiert je nach Tarifvertrag oder Vereinbarung. Häufig:
- Mai/Juni: Vor der Haupturlaubszeit
- Zusammen mit dem Junigehalt
- Zum Urlaubsantritt (vertragliche Regelung)
Wie wird Urlaubsgeld versteuert?
Urlaubsgeld ist steuerrechtlich ein sonstiger Bezug — genau wie Weihnachtsgeld. Es wird im Auszahlungsmonat dem normalen Gehalt hinzugerechnet und entsprechend höher versteuert. Es gibt keinen Vorzugstarif.
Rechenbeispiel (StK 1, 3.000 EUR Monatsgehalt, 1.000 EUR Urlaubsgeld):
- Gesamtbrutto im Mai: 4.000 EUR
- Netto-Urlaubsgeld: ca. 560–620 EUR (Steuerklasse 1)
Von 1.000 EUR Urlaubsgeld brutto bleiben also nur rund 590 EUR netto. Mit unserem Brutto-Netto Rechner kannst du den genauen Betrag für deine Situation ermitteln.
Rückzahlungsklauseln beim Urlaubsgeld
Arbeitgeber dürfen Rückzahlungsklauseln vereinbaren — aber nur innerhalb bestimmter Grenzen:
- Urlaubsgeld bis 1 Monatsgehalt: Rückzahlung kann bis zum 30. September des Urlaubsjahres verlangt werden.
- Bei Eigenbeendigung durch den Arbeitnehmer vor dem Stichtag: Rückzahlungspflicht zulässig.
- Bei betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber: Keine Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers.
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