Doppelte Haushaltsführung 2026: So setzt du sie ab
Was ist die doppelte Haushaltsführung?
Wenn du aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Arbeitsort unterhältst, kannst du die Kosten als Werbungskosten absetzen. Das nennt sich doppelte Haushaltsführung. Voraussetzung: Du hast sowohl am Heimatort einen eigenen Haushalt (Hauptwohnung) als auch eine Unterkunft am Arbeitsort.
Die Regelung gilt für Angestellte und Beamte gleichermaßen. Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Voraussetzungen: Wann wird sie anerkannt?
Das Finanzamt erkennt eine doppelte Haushaltsführung an, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:
- Eigener Hausstand am Heimatort: Du musst dich finanziell an den Kosten der Hauptwohnung beteiligen (mindestens 10% der laufenden Kosten)
- Berufliche Veranlassung: Die Zweitwohnung muss wegen deines Jobs nötig sein — nicht aus privaten Gründen
- Zweitwohnung am Arbeitsort: Die Unterkunft muss in der Nähe deiner Arbeitsstätte liegen (maximal 50 km oder eine Stunde Fahrzeit)
- Lebensmittelpunkt am Heimatort: Dein Lebensmittelpunkt bleibt am Hauptwohnort (Familie, soziale Kontakte, Vereine)
Welche Kosten kannst du absetzen?
Folgende Kosten sind als Werbungskosten absetzbar:
- Miete und Nebenkosten der Zweitwohnung (bis zum Höchstbetrag)
- Einrichtungskosten: Möbel, Haushaltsgeräte, Gardinen — ohne Obergrenze, wenn beruflich veranlasst
- Familienheimfahrten: Eine Fahrt pro Woche (0,30 EUR/km einfache Strecke)
- Umzugskosten: Für den Bezug und ggf. die Auflösung der Zweitwohnung
- Verpflegungsmehraufwand: In den ersten 3 Monaten (siehe unten)
- Zweitwohnungssteuer: Falls die Kommune eine erhebt
Höchstbetrag für Unterkunftskosten
Die Miete der Zweitwohnung ist bis maximal 1.000 EUR pro Monat absetzbar. In diesen Betrag fallen:
- Kaltmiete
- Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom)
- Garagenmiete (wenn zur Wohnung gehörend)
Wichtig: Die 1.000-EUR-Grenze gilt nur für die Unterkunft selbst. Einrichtungskosten werden separat anerkannt — ohne Obergrenze, solange sie notwendig und angemessen sind. Ein Bett, Schreibtisch und Waschmaschine werden problemlos akzeptiert, ein Designersofa für 5.000 EUR eher nicht.
Verpflegungsmehraufwand in den ersten 3 Monaten
In den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung kannst du zusätzlich Verpflegungspauschalen geltend machen:
- Volle Abwesenheitstage (24h): 28 EUR pro Tag
- An- und Abreisetage: 14 EUR pro Tag
Nach drei Monaten entfällt die Verpflegungspauschale. Die Dreimonatsfrist beginnt aber neu, wenn du mindestens vier Wochen nicht an der Zweitwohnung warst (z.B. wegen Urlaub oder Krankheit).
So machst du es in der Steuererklärung
Die Kosten trägst du in der Anlage N deiner Steuererklärung ein, unter "Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung". Halte diese Belege bereit:
- Mietvertrag der Zweitwohnung
- Kontoauszüge mit Mietzahlungen und Beteiligung an Kosten der Hauptwohnung
- Fahrtenbuch oder Fahrkarten für Familienheimfahrten
- Rechnungen für Einrichtungsgegenstände
- Meldebescheinigung als Nachweis für beide Wohnungen
Tipp: Dokumentiere von Anfang an deine Beteiligung an den Kosten der Hauptwohnung. Das ist der häufigste Streitpunkt mit dem Finanzamt.
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