Kinderfreibetrag 2026: Wann ist er günstiger als Kindergeld?
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag — das System
In Deutschland gibt es zwei Wege, wie der Staat Eltern steuerlich entlastet: das monatliche Kindergeld und den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung. Beide gelten gleichzeitig — das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist (Günstigerprüfung). Du kannst nicht frei wählen.
Kindergeld 2026
Das Kindergeld beträgt 2026 259 EUR pro Kind und Monat — unabhängig vom Einkommen. Pro Jahr sind das 3.108 EUR je Kind. Es wird vom Arbeitgeber zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt oder direkt von der Familienkasse überwiesen.
Kinderfreibetrag 2026
Der Kinderfreibetrag setzt sich 2026 aus zwei Teilen zusammen:
- Kinderfreibetrag (KFB): 3.336 EUR je Elternteil = 6.672 EUR für beide Eltern zusammen
- Betreuungsfreibetrag (BEA): 1.464 EUR je Elternteil = 2.928 EUR für beide Eltern
- Gesamt: 9.600 EUR pro Kind (für beide Elternteile zusammen)
Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % spart ein Elternpaar also: 9.600 EUR × 42 % = 4.032 EUR Steuerersparnis.
Die Günstigerprüfung: Wann lohnt der Freibetrag?
Das Finanzamt berechnet in der Steuererklärung automatisch beide Varianten und wählt die günstigere. Wenn der Freibetrag mehr Steuern spart als das Kindergeld beträgt, wird das erhaltene Kindergeld wieder verrechnet — du behältst den Steuervorteil, nicht beides.
Faustregel: Der Kinderfreibetrag lohnt sich bei einem zu versteuernden Einkommen von ca. über 66.000 EUR (einzeln) bzw. 132.000 EUR (zusammenveranlagtes Ehepaar). Unterhalb dieser Schwelle ist das Kindergeld fast immer günstiger.
Rechenbeispiel
Elternpaar, 1 Kind, gemeinsam 120.000 EUR zu versteuerndes Einkommen (Splittingtarif):
- Kindergeld: 3.108 EUR/Jahr
- Steuerersparnis durch Freibetrag 9.600 EUR × ~35 % (Grenzsteuersatz): 3.360 EUR
- Ergebnis: Kindergeld günstiger (3.108 > minus Verrechnung). Kein Vorteil durch Freibetrag.
Bei 160.000 EUR zu versteuerndem Einkommen (Grenzsteuersatz ~42 %):
- Steuerersparnis: 9.600 × 42 % = 4.032 EUR — abzüglich Kindergeld (3.108 EUR) = 924 EUR extra Vorteil
Alleinerziehende: Entlastungsbetrag
Alleinerziehende können zusätzlich den steuerlichen Entlastungsbetrag von 4.260 EUR (2026) für das erste Kind geltend machen, plus 240 EUR für jedes weitere Kind. Das reduziert die Steuerlast direkt.
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Mit dem Brutto-Netto Rechner kannst du Steuerklasse, Kinderfreibetrag und Kirchensteuer berücksichtigen.
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