Minijob 2026: Grenze, Regeln & Steuern
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du regelmäßig maximal 538 EUR pro Monat verdienst. Der große Vorteil: Du zahlst als Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben — dein Brutto ist dein Netto. Minijobs sind in Deutschland extrem verbreitet — rund 7 Millionen Menschen haben einen.
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Bei einem Mindestlohn von 12,82 EUR liegt die Grenze 2026 bei 538 EUR.
Verdienstgrenze 2026: 538 EUR
Die wichtigste Regel im Minijob: Dein durchschnittlicher Monatsverdienst darf 538 EUR nicht überschreiten. Dabei gilt:
- Jahresbetrachtung: Entscheidend sind maximal 6.456 EUR im Jahr (538 × 12). In einzelnen Monaten darfst du auch mehr verdienen, solange der Jahresschnitt stimmt
- Gelegentliches Überschreiten: Maximal 2 Monate im Jahr darfst du unvorhersehbar die Grenze überschreiten (z.B. durch Krankheitsvertretung)
- Einmalzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni zählen zum Verdienst dazu — Achtung, die werden oft vergessen
Steuern und Abgaben im Minijob
Als Minijobber zahlst du in der Regel nichts — dein Arbeitgeber trägt die pauschalen Abgaben:
- Pauschale Lohnsteuer: 2% (zahlt der Arbeitgeber)
- Rentenversicherung AG: 15% (zahlt der Arbeitgeber)
- Rentenversicherung AN: 3,6% — du kannst dich davon befreien lassen, verlierst dann aber Rentenansprüche
- Krankenversicherung AG: 13% (zahlt der Arbeitgeber)
- Umlagen: ca. 1,1% (zahlt der Arbeitgeber)
Unterm Strich: Für dich fallen nur die 3,6% Rentenversicherung an (ca. 19 EUR bei 538 EUR). Lässt du dich befreien, sind es 0 EUR.
Mehrere Minijobs gleichzeitig
Grundsätzlich darfst du mehrere Minijobs haben — aber es gibt Einschränkungen:
- Nur Minijobs (kein Hauptjob): Alle bis auf einen werden sozialversicherungspflichtig. Nur ein einziger Minijob bleibt pauschal versteuert
- Zusammenrechnung: Die Verdienste aller Minijobs werden addiert. Überschreitet die Summe 538 EUR, wird alles sozialversicherungspflichtig
Tipp: Wenn du nur Minijobs hast (keinen Hauptjob), lohnt es sich oft, einen einzelnen Midijob statt mehrerer Minijobs zu machen — du bist dann voll sozialversichert.
Minijob neben dem Hauptjob
Die gute Nachricht: Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt abgabenfrei. Es gilt:
- Ein Minijob: Bleibt pauschal versteuert und sozialabgabenfrei — egal wie hoch das Hauptgehalt ist
- Zweiter Minijob: Wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist voll sozialversicherungspflichtig
- Arbeitgeber informieren: Dein Hauptarbeitgeber muss nicht zustimmen, aber du darfst keine Konkurrenz machen und die Arbeitszeit muss stimmen
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Rechte als Minijobber
Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte:
- Bezahlter Urlaub: Mindestens 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche), anteilig bei weniger Arbeitstagen
- Lohnfortzahlung bei Krankheit: Bis zu 6 Wochen, genau wie bei regulären Jobs
- Kündigungsschutz: Reguläre Kündigungsfristen gelten auch für Minijobs
- Mindestlohn: 12,82 EUR/Stunde (2026) — auch im Minijob
- Feiertage: Bezahlung auch an gesetzlichen Feiertagen, an denen du normalerweise arbeiten würdest
Viele Arbeitgeber wissen das nicht oder ignorieren es. Bestehe auf deine Rechte — das Gesetz ist eindeutig.
Was bleibt netto übrig?
Bei einem Minijob mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bekommst du die vollen 538 EUR netto ausgezahlt. Ohne Befreiung werden 3,6% abgezogen:
- 538 EUR brutto mit RV-Befreiung: 538 EUR netto
- 538 EUR brutto ohne RV-Befreiung: 518,63 EUR netto (19,37 EUR RV-Beitrag)
Die 19,37 EUR Rentenversicherung sind oft gut investiert — du erwirbst damit vollwertige Rentenmonate und Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
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