Minijob 2026: Grenze, Regeln & Steuern
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der du regelmäßig maximal 603 EUR pro Monat verdienst. Der große Vorteil: Du zahlst als Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben, dein Brutto ist dein Netto. Minijobs sind in Deutschland extrem verbreitet, rund 7 Millionen Menschen haben einen.
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Formel: Mindestlohn × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate. Bei einem Mindestlohn von 13,90 EUR liegt die Grenze 2026 bei 603 EUR.
Verdienstgrenze 2026: 603 EUR
Die wichtigste Regel im Minijob: Dein durchschnittlicher Monatsverdienst darf 603 EUR nicht überschreiten. Dabei gilt:
- Jahresbetrachtung: Entscheidend sind maximal 7.236 EUR im Jahr (603 × 12). In einzelnen Monaten darfst du auch mehr verdienen, solange der Jahresschnitt stimmt
- Gelegentliches Überschreiten: Maximal 2 Monate im Jahr darfst du unvorhersehbar die Grenze überschreiten (z.B. durch Krankheitsvertretung)
- Einmalzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni zählen zum Verdienst dazu: Achtung, die werden oft vergessen
Steuern und Abgaben im Minijob
Als Minijobber zahlst du in der Regel nichts, dein Arbeitgeber trägt die pauschalen Abgaben:
- Pauschale Lohnsteuer: 2% (zahlt der Arbeitgeber)
- Rentenversicherung AG: 15% (zahlt der Arbeitgeber)
- Rentenversicherung AN: 3,6%, du kannst dich davon befreien lassen, verlierst dann aber Rentenansprüche
- Krankenversicherung AG: 13% (zahlt der Arbeitgeber)
- Umlagen: ca. 1,1% (zahlt der Arbeitgeber)
Unterm Strich: Für dich fallen nur die 3,6% Rentenversicherung an (ca. 19 EUR bei 603 EUR). Lässt du dich befreien, sind es 0 EUR.
Mehrere Minijobs gleichzeitig
Grundsätzlich darfst du mehrere Minijobs haben, aber es gibt Einschränkungen:
- Nur Minijobs (kein Hauptjob): Alle bis auf einen werden sozialversicherungspflichtig. Nur ein einziger Minijob bleibt pauschal versteuert
- Zusammenrechnung: Die Verdienste aller Minijobs werden addiert. Überschreitet die Summe 603 EUR, wird alles sozialversicherungspflichtig
Tipp: Wenn du nur Minijobs hast (keinen Hauptjob), lohnt es sich oft, einen einzelnen Midijob statt mehrerer Minijobs zu machen, du bist dann voll sozialversichert.
Minijob neben dem Hauptjob
Die gute Nachricht: Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt abgabenfrei. Es gilt:
- Ein Minijob: Bleibt pauschal versteuert und sozialabgabenfrei, egal wie hoch das Hauptgehalt ist
- Zweiter Minijob: Wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist voll sozialversicherungspflichtig
- Arbeitgeber informieren: Dein Hauptarbeitgeber muss nicht zustimmen, aber du darfst keine Konkurrenz machen und die Arbeitszeit muss stimmen
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Rechte als Minijobber
Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte:
- Bezahlter Urlaub: Mindestens 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche), anteilig bei weniger Arbeitstagen
- Lohnfortzahlung bei Krankheit: Bis zu 6 Wochen, genau wie bei regulären Jobs
- Kündigungsschutz: Reguläre Kündigungsfristen gelten auch für Minijobs
- Mindestlohn: 13,90 EUR/Stunde (2026), auch im Minijob
- Feiertage: Bezahlung auch an gesetzlichen Feiertagen, an denen du normalerweise arbeiten würdest
Viele Arbeitgeber wissen das nicht oder ignorieren es. Bestehe auf deine Rechte, das Gesetz ist eindeutig.
Was bleibt netto übrig?
Bei einem Minijob mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bekommst du die vollen 603 EUR netto ausgezahlt. Ohne Befreiung werden 3,6% abgezogen:
- 603 EUR brutto mit RV-Befreiung: 603 EUR netto
- 603 EUR brutto ohne RV-Befreiung: 581,29 EUR netto (21,71 EUR RV-Beitrag)
Die 21,71 EUR Rentenversicherung sind oft gut investiert, du erwirbst damit vollwertige Rentenmonate und Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
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