Pendlerpauschale 2026: Fahrtkosten absetzen
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Abzug für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Du kannst sie als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen — unabhängig davon, ob du mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommst.
Die Pauschale reduziert dein zu versteuerndes Einkommen und senkt damit deine Steuerlast. Je weiter dein Arbeitsweg, desto mehr sparst du.
Höhe der Entfernungspauschale 2026
Die Pendlerpauschale beträgt:
- Kilometer 1-20: 0,30 EUR pro Entfernungskilometer
- Ab Kilometer 21: 0,38 EUR pro Entfernungskilometer
Wichtig: Es zählt nur die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung), nicht Hin- und Rückweg. Und es gilt pro Arbeitstag — nicht pro Fahrt. Wer am selben Tag zweimal zur Arbeit fährt, kann die Pauschale trotzdem nur einmal ansetzen.
So berechnest du die Pauschale
Die Formel ist einfach:
Arbeitstage × Entfernungskilometer × Pauschale = Werbungskosten
Beispiel: 30 km einfache Strecke, 220 Arbeitstage:
- Erste 20 km: 220 × 20 × 0,30 EUR = 1.320 EUR
- Restliche 10 km: 220 × 10 × 0,38 EUR = 836 EUR
- Gesamt: 2.156 EUR Werbungskosten
Das reduziert dein zu versteuerndes Einkommen um 2.156 EUR. Bei einem Grenzsteuersatz von 35% bedeutet das ca. 755 EUR weniger Steuern pro Jahr.
Auto, Bahn oder Fahrrad?
Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig — aber es gibt Besonderheiten:
- Auto: Die Pauschale gilt immer. Tatsächliche Kosten können nicht alternativ angesetzt werden (anders als bei Dienstreisen)
- Öffentliche Verkehrsmittel: Du kannst die Pauschale ODER die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen — je nachdem, was höher ist. Bei langen Strecken sind die Ticketkosten oft günstiger
- Fahrrad: Volle Pauschale, obwohl keine Spritkosten anfallen. Ein Steuervorteil für Radfahrer
- Fahrgemeinschaft: Jeder Mitfahrer kann die volle Pauschale ansetzen — nicht nur der Fahrer
Homeoffice vs. Pendlerpauschale
Seit 2023 gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 EUR pro Tag (max. 1.260 EUR/Jahr). An Homeoffice-Tagen kannst du keine Pendlerpauschale ansetzen. Die Frage ist also:
- Kurzer Arbeitsweg (unter 17 km): Homeoffice-Pauschale (6 EUR) bringt mehr als die Pendlerpauschale (max. 5,10 EUR)
- Langer Arbeitsweg (über 17 km): Pendlerpauschale lohnt sich mehr als Homeoffice-Pauschale
Tipp: Bei einem hybriden Modell (3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice) kannst du beides parallel nutzen — Pendlerpauschale für Bürotage, Homeoffice-Pauschale für Heimarbeitstage.
Tipps für die Steuererklärung
- Arbeitstage realistisch angeben: Das Finanzamt akzeptiert i.d.R. 220-230 Tage bei Vollzeit (5-Tage-Woche). Urlaub, Krankheit und Feiertage abziehen
- Längere Strecke begründen: Du darfst eine längere Strecke ansetzen, wenn sie verkehrsgünstiger ist (z.B. Autobahn statt Landstraße). Dokumentiere die Zeitersparnis
- Werbungskostenpauschale beachten: Die ersten 1.230 EUR Werbungskosten sind bereits durch den Pauschbetrag abgedeckt. Die Pendlerpauschale lohnt sich steuerlich erst, wenn du darüber kommst
- Fahrtenbuch führen: Bei Prüfung durch das Finanzamt brauchst du Nachweise. Notiere regelmäßig deine Arbeitstage
Berechne deinen Netto-Vorteil durch die Pendlerpauschale
Sieh mit dem Brutto-Netto Rechner, wie sich die Steuerersparnis auf dein Netto auswirkt.
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