Bürgergeld 2026: Höhe, Antrag & Regeln
Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Es hat Anfang 2023 das bisherige Hartz IV (ALG II) abgelöst. Zuständig ist das Jobcenter.
Anders als das Arbeitslosengeld I (das von der Agentur für Arbeit kommt und zeitlich begrenzt ist) kann Bürgergeld unbefristet bezogen werden — solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Regelsätze 2026: Wie viel gibt es?
Die monatlichen Regelsätze für 2026:
- Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 EUR
- Paare (je Partner): 506 EUR
- Erwachsene unter 25 (im Elternhaus): 451 EUR
- Jugendliche 14-17 Jahre: 471 EUR
- Kinder 6-13 Jahre: 390 EUR
- Kinder 0-5 Jahre: 357 EUR
Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) in angemessener Höhe. Was "angemessen" ist, legt die Kommune fest — in München ist die Grenze höher als in ländlichen Gebieten.
Voraussetzungen und Antrag
Bürgergeld bekommt, wer:
- Erwerbsfähig ist: Mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann
- Zwischen 15 und Rentenalter ist
- Hilfebedürftig ist: Das eigene Einkommen und Vermögen reicht nicht zum Leben
- In Deutschland wohnt
Den Antrag stellst du beim zuständigen Jobcenter — persönlich, schriftlich oder online. Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Einkommensnachweise und ggf. Kindergeldbescheid.
Freibeträge: Was darfst du behalten?
Beim Bürgergeld wird dein Vermögen geprüft, aber es gibt großzügige Freibeträge:
- Vermögensfreibetrag: 15.000 EUR pro Person in der Bedarfsgemeinschaft (Karenzzeit: 1 Jahr nach Antragstellung 40.000 EUR)
- Selbstgenutzte Immobilie: Bis 140 m² (Haus) oder 130 m² (Wohnung) geschützt
- Altersvorsorge: Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge sind geschützt
- Auto: Ein angemessenes Fahrzeug pro erwerbsfähiger Person (Wert bis ca. 15.000 EUR)
In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) wird das Vermögen nur geprüft, wenn es 40.000 EUR übersteigt. Erst danach gelten die strengeren 15.000 EUR.
Bürgergeld und Nebenjob
Du darfst neben dem Bürgergeld arbeiten — ein Teil des Verdienstes wird aber angerechnet:
- Bis 100 EUR/Monat: Komplett anrechnungsfrei (Grundfreibetrag)
- 100-520 EUR: 20% darfst du behalten
- 520-1.000 EUR: 30% darfst du behalten
- 1.000-1.200 EUR: 10% darfst du behalten (bei Kindern bis 1.500 EUR)
Beispiel: Du verdienst 800 EUR im Nebenjob:
- 100 EUR frei + 20% von 420 EUR (84 EUR) + 30% von 280 EUR (84 EUR) = 268 EUR darfst du behalten
- Angerechnet werden 532 EUR — dein Bürgergeld wird um diesen Betrag gekürzt
Sanktionen und Pflichten
Mit dem Bürgergeld kommen Pflichten — bei Verstößen drohen Kürzungen:
- Meldepflicht: Termine beim Jobcenter wahrnehmen. Bei Versäumnis: 10% Kürzung für einen Monat
- Mitwirkungspflicht: Aktiv nach Arbeit suchen und an Maßnahmen teilnehmen
- Erste Pflichtverletzung: 10% Kürzung für einen Monat
- Zweite Pflichtverletzung: 20% Kürzung für zwei Monate
- Weitere Verstöße: Bis zu 30% Kürzung für drei Monate
Wichtig: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden nicht gekürzt. Und die Obergrenze für Sanktionen liegt bei 30% des Regelsatzes — das hat das Bundesverfassungsgericht so entschieden.
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