Handwerkerkosten & haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen 2026
§ 35a EStG: Bis zu 5.200 EUR Steuerersparnis
Der Paragraph 35a des Einkommensteuergesetzes erlaubt es, Kosten für bestimmte Leistungen rund um den Haushalt direkt von der Steuerschuld abzuziehen — nicht nur von der Steuerbemessungsgrundlage. Das macht den Unterschied: Während Werbungskosten die Steuerbemessungsgrundlage reduzieren, sinkt hier die Steuer direkt euro-weise.
Haushaltsnahe Dienstleistungen (max. 4.000 EUR Abzug)
Für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt: 20 % der Kosten werden direkt von der Steuer abgezogen, maximal 4.000 EUR Steuerminderung (bei Kosten von 20.000 EUR).
Was zählt als haushaltsnahe Dienstleistung?
- Reinigungsdienst / Haushaltshilfe
- Gartenpflege (Rasenmähen, Unkrautzupfen)
- Pflegeleistungen (Pflege von Angehörigen im Haushalt)
- Winterdienst / Schneeräumen
- Kinderbetreuung im Haushalt (Babysitter, Au-pair)
Handwerkerleistungen (max. 1.200 EUR Abzug)
Für Handwerkerleistungen am oder im Haushalt: 20 % der Lohnkosten werden abgezogen, maximal 1.200 EUR Steuerminderung (bei Lohnkosten von 6.000 EUR). Wichtig: Nur die Lohn- und Fahrtkosten zählen — Materialkosten sind ausgeschlossen.
Beispiele für absetzbare Handwerkerleistungen:
- Malerarbeiten, Tapezieren
- Renovierung von Bad oder Küche
- Bodenverlegung, Fensterreinigung
- Heizungsreparatur oder -wartung
- Schornsteinfeger
- Elektrikerarbeiten
Nicht absetzbar: Neubauleistungen, reine Materiallieferungen, Arbeiten im Garten die keine Pflege sind (z. B. Poolbau).
Die 2 wichtigsten Bedingungen
- Rechnung vorlegen: Du brauchst eine ordnungsgemäße Rechnung. Ohne Rechnung kein Abzug.
- Überweisung als Zahlungsnachweis: Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt — egal wie hoch. Nur Banküberweisung oder EC-Zahlung gilt.
Kombination: Bis zu 5.200 EUR Steuerersparnis pro Jahr
Du kannst beide Kategorien kombinieren und so bis zu 5.200 EUR Steuern sparen (4.000 + 1.200 EUR). Ein Beispiel:
- Reinigungskraft, 200 EUR/Monat = 2.400 EUR/Jahr → 20 % = 480 EUR Steuerersparnis
- Malerarbeiten 4.000 EUR Lohnanteil → 20 % = 800 EUR Steuerersparnis
- Gesamt: 1.280 EUR weniger Steuern in diesem Jahr
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